Haus- und Grundstücksbesitzer

Winterdienst bei Haus- und Grundstücksbesitzern in Berlin

Zahlreiche Privatpersonen übertragen RUWE den Winterdienst. Örtliche Satzungen stellen zunehmend erhöhte Anforderungen, die Einzelpersonen bei größeren Grundstücken oder auch ältere Eigentümer von kleineren Grundstücken nicht mehr bewältigen können. Die Auflagen sehen vor, dass die Straßen beziehungsweise Gehwege vor den Grundstücken bis zu einer bestimmten Zeit geräumt und abgestumpft sein müssen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen werden Bußgelder fällig. Kommt es durch den vernachlässigten Winterdienst zu einem Unfall, haftet der Eigentümer.

Grundsätzlich werden bereits bei der ersten Abstimmung mit dem Auftraggeber alle Grundstücke in Augenschein genommen. Die zu bearbeitenden Flächen werden vermessen. In diesem Zusammenhang wird festgelegt, in welcher Art je nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten der Winterdienst erfolgt. Auch bei Privatkunden ist es häufig erforderlich, dass wegen des Untergrundes, wenn er aus Gehwegplatten besteht oder ungepflastert ist, von Hand gearbeitet wird. Diese Festlegungen werden vertraglich fixiert und sind dann Handlungsrichtlinie für die eingesetzten Mitarbeiter von RUWE. Innerbetrieblich werden diese Grundstücke nach logistischen Gesichtspunkten in den jeweiligen Tourenplan aufgenommen. So werden die Straßen und Gehwege vor dem Stadthaus ebenso wie die Flächen auf dem Grundstück ohne den Einsatz von Auftaumitteln schnee- und eisfrei gehalten, indem der Niederschlag unverzüglich beseitigt wird. RUWE verfügt über die entsprechenden Kleinfahrzeuge, mit denen schmale Wege, und Parkplätze auf den Grundstücken und die Zufahrten geräumt werden können. Diese Fahrzeuge werden je nach den konkreten Bedingungen mit Räumschildern und Streuaufsätzen ausgerüstet, sodass die Straßen und Wege ganz nach Anforderung mit Sand, Split oder einer Split-Sandmischung abgestumpft werden.

Der Winterdienst erfolgt stets entsprechend den Vertragsbedingungen und nach den örtlichen Vorschriften. Immobilieneigentümer, die RUWE mit dem Winterdienst beauftragen, können ebenso wie Großunternehmen und Behörden auf eine pünktliche, qualitätsgerechte, vertragsgemäße und den örtlichen Satzungen entsprechende Schnee- und Eisbeseitigung vertrauen.

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