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Winterliche Rutschpartien auch ohne Streusalz vermeiden
Strahlender Sonnenschein, klirrende Kälte, Atemschwaden, die sichtbar sind, und dieses von Schritten auf frisch gefallenem Schnee erzeugte leise Knirschen – das ist ein Wintertag wie aus dem Bilderbuch. Der Winteralltag sieht in Berlin allerdings häufig anders aus: Rutschend balancieren Fußgänger über Bürgersteige, um sicher an ihr Ziel zu kommen.
Räum- und Streupflicht muss im Winter eingehalten werden
Schnee und Eis bringen nicht nur die Freuden ausgiebiger Winterspaziergänge, des Schlittschuhlaufens oder des Rodelns. Für Hausbesitzer und Mieter bedeutet der Winter zusätzliche Arbeit: Grenzen an das eigene Haus öffentliche Bürgersteige an, müssen diese von Schnee und Eis befreit werden, um ein Ausrutschen und eine Verletzungsgefahr vorbeigehender Passanten zu vermeiden. Wenn es schneit oder friert, heißt es: Hinaus und die Gehwege freiräumen – und das nicht nur einmal. Generell gilt, dass die an das eigene Haus grenzenden Gehwege werktags bis 7 Uhr geräumt sein müssen. Da hilft nur frühes Aufstehen, auch wenn es draußen noch so dunkel und ungemütlich ist. Zwei Stunden länger im Bett zu bleiben, ist an Sonntagen sowie an Feiertagen möglich, da die Räum- und Streupflicht dann später beginnt. Mit dem morgendlichen Freiräumen ist es aber nicht getan. Bis 20 Uhr müssen die Wege von Schnee und Eis freigehalten werden – und das bedeutet, den Schnee zu räumen und die Flächen mit Streumitteln abzustumpfen.
Plötzlich einsetzender Schneefall ist eine große Herausforderung für die Winterdienste.
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Streusalz ist vielerorts verboten
Im Winter greifen viele Hausbesitzer und Mieter zum Streusalz, um ihrer Räumpflicht nachzukommen. Streusalz ist inzwischen jedoch in vielen Städten und Kommunen Deutschlands verboten. Und das nicht grundlos: Streusalz, bestehend aus mindestens 94 % gewöhnlichem Kochsalz, ist schädlich für Pflanzen, Häuser, Straßen und Autos. So greift Streusalz beispielsweise den Autolack sowie den Unterboden an und erhöht dadurch die Rostgefahr.
Wenn Streusalz in den Boden gelangt
Schmilzt das Eis, sickert zugleich das aggressive Streusalz in den Boden. Dieses kann sich im Boden anlagern und ihn – und somit die Nährstoffversorgung der Bäume und Pflanzen – durch den erhöhten Säurewert belasten. Strapazierte Bäume und Pflanzen wiederum sind anfälliger für Krankheiten, sodass sie eher absterben. Nicht nur Bäume und Pflanzen sind gefährdet: Gelangt das mit Streusalz versehene Tauwasser ins Grundwasser, belastet dieses die wichtigste Trinkwasserquelle und somit auch die Gesundheit der Menschen. Viele Gründe sprechen also gegen die Verwendung von Streusalz. Ob es eingesetzt werden darf, legen die Kommunen in ihrer jeweiligen Straßenreinigungssatzung fest. In der Hauptstadt ist es nach § 39 des Berliner Naturschutzgesetzes verboten, Bürgersteige und Wege mit Hilfe von Streusalz und Auftaumitteln zu befreien. Wer trotz des Verbotes zum Streusalz greift, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses droht natürlich ebenfalls, wenn die Gehwege überhaupt nicht geräumt werden.
Wer sich nicht an die Räum- und Streupflicht hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
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Wird die Räum- und Streupflicht ignoriert, kann es teuer werden
Die Räum- und Streupflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann in vielen Bundesländern mit einem Bußgeld rechnen. So ist in Brandenburg ein Strafgeld bis zu 2.500 Euro möglich, in Berlin kann eine Geldbuße verhängt werden. Während das Bußgeld in Hamburg gar bis zu 50.000 Euro betragen kann, wird eine Verletzung der Räum- und Streupflicht in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nicht mit einer Geldstrafe geahndet.
Welche Streumittel im Winter ratsam sind
Schnee und kleinere Eisflächen lassen sich auf klassische Weise mit einem an der Kante verstärkten Schneeschieber entfernen. Dies ist zudem die umweltfreundlichste Alternative zum Streusalz. Soll zugleich die Rutschgefahr reduziert werden, rät das Bundesumweltministerium, salzfreie Streumittel und die Produkte einzusetzen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind. Häufig enthalten diese Streumittel Kalkstein oder Sand. Streumittel, die aus Split bestehen, verringern ebenfalls die Rutschgefahr.
Noch ein Tipp für Hundebesitzer
Streusalz kann bei Hunden zu entzündeten Pfoten führen. Auch Split kann diese reizen – vor allem die sensible Haut zwischen den Zehen. Hundebesitzer sollten bei Schnee und Glätte daher Wege meiden, die mittels Streusalz oder Split geräumt wurden und zum Gassigehen andere Strecken wählen. Vorsorglich können die Hundepfoten nach dem gemeinsamen Spaziergang mit warmem Wasser gereinigt werden.
Vertrauen Sie den erfahrenen Profis vom RUWE-Winterdienst.

Bequemer ist ein erfahrener Winterdienst
Der Winter ist hart und lang, es schneit zu stark und zu oft, und die Räumpflicht nimmt sowieso übermäßig viel Zeit in Anspruch? Wesentlich angenehmer ist es, die Räum- und Streupflicht den erfahrenen Winterdienst-Experten von RUWE zu überlassen. Der RUWE Winterdienst ist zuverlässig in Berlin und Brandenburg im Einsatz und befreit Straßen, Bürgersteige und Zufahrten von Schnee und Eis – ganz gleich, wie lang der Winter ist – und das ohne den Einsatz von Auftaumitteln wie Streusalz. Hausbesitzern und Berufstätigen erleichtern die Profis von RUWE ebenfalls gern die kalte Jahreszeit. Genießen Sie die Winterzeit, der RUWE Winterdienst kümmert sich um freie und sichere Wege.